Montag, 2. Juli 2012

Neue Richtung verurteilt Staatsstreich in Paraguay


27.6.2012. Die Bürgerbewegung Neue Richtung verurteilt die Absetzung des gewählten mitte-links orientierten Staatspräsidenten Paraguays, Fernando Lugo, durch die rechte Parlamentsmehrheit. Sie sieht darin den Versuch, der seit Jahrzehnten den Staat beherrschenden rechten Parteien ANR-PC und PLRA, die Karten ein Jahr vor den nächsten Wahlen zu ihren Gunsten neu zu mischen und erkennt die Ernennung von Frederico Franco (PLRA) zum neuen Staatschef nicht an.
Erst die Wahl Lugos 2008 hatte die jahrzehntlange Hegemonie und den Filz der beiden Rechtsparteien in Paraguay empfindlich gestört. Lugo verbesserte das Gesundheitswesen des Landes, bekämpfte erfolgreich die Korruption und erhöhte die Einnahmen von Brasilien für den mit Wasserkraft erzeugten Strom – eine der wichtigsten Einnahmequellen Paraguays. Eine Landreform und weitere soziale Maßnahmen konnten die Anhänger des Präsidenten, die im Parlament nur über wenige Sitze verfügten, nicht durchsetzen, da die Parteien der Großgrundbesitzer und Oligarchie (PRLA und ANR-PC) diese die ganze Zeit blockierten.

Bei der Amtsenthebung ging nicht alles mit rechten Dingen zu, da dem Präsidenten für die Vorbereitung seiner Verteidigung vor dem Parlament nur wenige Stunden Zeit gelassen wurden. Zahlreiche lateinamerikanische Staaten sprachen von einem „Staatsstreich“, manche wie Argentinien, Uruguay und Brasilien zogen sogar den Botschafter ab.

Wir verlangen die Wiedereinsetzung des vom Volk gewählten Staatschefs Fernando Lugo, die Respektierung des Wählerwillens und die Einhaltung der demokratischen Normen in Paraguay. Wir verurteilen die vorschnelle Hofierung der „Putschisten“ durch den deutschen Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel, dessen Partei FDP ja bereits 2009 in Honduras einen waschechten Militärputsch gegen den gewählten Präsidenten Manuel Zelaya unterstützt hatte.

Mittwoch, 6. Juni 2012

ZWEIFELHAFTE EU - MENSCHENRECHTSKONVENTIONEN

Im Artikel Artikel 2. der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) heißt es: “Das Recht auf Leben 

(1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.

 (2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:
 a) um die Vereitelung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;
 b) um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;
 c) um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.“

 ... Die Neue Richtung lehnt sowohl die Todesstrafe generell als auch den letzten Punkt (c) ab, da dieser nicht genau definiert, was ein Aufruhr, ein Aufstand und was noch eine Demonstration ist. Wir befürchten, daß dank dieser ungenauen Artikel friedliche Demonstrationen, die durch eingeschleuste Provokateure von Regierungsseite in Gewalt umschlagen, verboten oder gewaltsam bekämpft werden können. Dies wäre ein weiterer Schritt in Richtung Diktatur.
Wenn man einen „Aufruhr oder einen Aufstand“ so definiert, daß Symbole und Gebäude des Staates zerstört werden und Angestellte des Staates bzw. der Regierung verletzt oder getötet werden, dann hat die libysche Regierung von Muammar al-Ghaddafi im Frühjahr 2011 im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention versucht, den von der NATO und Katar angezettelten Aufstand zu beenden. Man sieht also, wie sehr die EMRK von der jeweiligen Interpretation abhängig ist – darum: weg mit Gummiparagraphen, die den Weg zur EU-Diktatur weisen.

Die Kosten der NATO für Deutschland

5.6.2012. Wie aus einer Reportage der österreichischen Tageszeitung „der Standard“ vom 30. Mai 2012 hervorging, hat die NATO einen Jahreshaushalt von rund 2 Mrd. Euro. Davon zahlt Deutschland 15,3% - es ist nach den USA der zweitgrößte Nettoeinzahler in den aggressiven Militärpakt – hat aber ungleich weniger zu sagen als die USA, die mit ca. 22% den größten Teil beisteuern. Die deutsche Beitragssumme beläuft sich auf 306 Mio. Euro pro Jahr. Mit dieser Summe könnte man übrigens u.a. 69.863 Hartz IV-Empfängern ein Jahr die Regelsätze auszahlen. Stattdessen versickern diese Gelder in der Verwaltung der „Nord-Atlantischen Terror-Organisation“ (NATO), denn die 2 Mrd. Jahresbudget sind nur für Verwaltung, Infrastruktur, Gebäude, Kommunikation u.ä.. Haben alle Mitgliedsstaaten brav bezahlt, wurde trotzdem noch kein einziger Schuß abgegeben von dem Geld. Die Kriege der NATO kosten extra. Allein die ISAF-Mission der NATO in Afghanistan kostet ein Vielfaches der Verwaltungskosten. Nur die USA allein bezahlten 2011 für ihren Krieg in Afghanistan 120 Mrd. Es wird höchste Zeit, daß Deutschland das Milliardengrab NATO, daß in zahlreichen Ländern wie Jugoslawien, Irak, Libyen, Somalia, Afghanistan für die Ermordung zehntausender unschuldiger Zivilisten verantwortlich ist, endlich in den Mülleimer der Geschichte befördert wird. Die Haltung der Neuen Richtung ist und bleibt: Kein Bündnis mit Kriegsverbrechern – NATO-Austritt sofort! Unsere Zukunft ist neutral!

Mittwoch, 4. April 2012

ACTA - ABKOMMEN GEFÄHRDET UNSERE FREIHEIT

Die Neue Richtung lehnt Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ab, da dieses Abkommen, welches international die Urheberrechte schützen soll, so konstruiert ist, daß es nahezu ausschließlich die Position der großen Konzerne unterstützt. Auch für den Normalverbraucher hält Acta Überraschungen bereit. So können die repressiven Verordnungen bedeuten, dass Menschen für das Teilen von Zeitungsartikeln oder das Hochladen eines Videos von einer Party, auf der urheberrechtlich geschützte Musik gespielt wird, bestraft werden. Es ist zu befürchten, daß auch die Herstellung von günstiger medizinischer Generika durch Acta eingeschränkt oder verboten wird. Diese günstigen Medikamente – Plagiate von Markenprodukten – sind z.B. bei der AIDS-Bekämpfung im südlichen Afrika unverzichtbar und kosten nur ca. ein Drittel dessen, wie die „Markenprodukte“.Zum Schutz von Urheber- und Patentrechten gibt es in Deutschland bereits sehr weit reichende Verbote und Gesetze. Diese empfinden wir als ausreichend. Eine weitere Verschärfung dieser Gesetze würde die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu sehr einschränken.

Euro-Rettungsfonds ESM macht EU-Austritt immer wahrscheinlicher – sonst droht Inflation

19.3.2012. Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM führt Europa in die Sackgasse und läßt einen EU-Austritt Deutschlands als einzige Lösung erscheinen. Der ESM soll die „Pleitestaaten“ wie Griechenland, Spanien, Irland, Portugal u.a. mit 700 Mrd. Euro, von denen Deutschland 27% aufbringen muß, „retten“. Doch schon jetzt ist die Kapitaldeckung von 700 Mrd. Euro kleiner als die Schulden der Euro-Schuldenländer zusammengenommen. Das bedeutet, daß der ESM, der mit den gleichen Vollmachten wie eine Bank betraut ist, Geld drucken lassen muß, um die Gläubiger zu bedienen. Dies wiederum steigert die Inflationsrate und führt zu einer massiven Geldentwertung.


Die ganze EU ist nicht mehr reformfähig, ein EU-Austritt ist alternativlos, wollen wir nicht in den wirtschaftlichen und sozialen Abgrund gezogen werden. Allerdings könnte hier das Grundgesetz Probleme bereiten, denn da heißt es bei Artikel 23 (GG): „Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die BRD bei der Entwicklung der Europäischen Union mit...“


Eine Überwindung der Krise kann unserer Meinung nach nur gewährleistet werden, wenn die EU-Staaten eine künstliche Nachfragesteigerung durch Investitionsprogramme und Subventionen erzeugen. Die Gewinne, die erzielt werden, sollen dann zur Schuldentilgung verwendet werden. Ebenfalls unumgänglich für diesen Plan ist das Zinsmoratorium für die Staatsschulden. Erst danach kann eine Schuldenbremse in die Verfassung eingebaut werden.


Der nicht gewählte und legitimierte ESM-Gouverneursrat, bestehend aus den Finanzministern der EU-Staaten genießt nicht nur strafrechtliche Immunität für sein Handeln, kann also Schalten und Walten wie er will, ohne belangt zu werden, sondern er kann auf die Haushalte der EU-Staaten zugreifen und Gelder aus den Budgets ziehen, wenn er meint, daß er welche benötigt. Der ESM untergräbt nicht nur die nationale Souveränität der einzelnen EU-Länder, sondern auch die Demokratie und den Parlamentarismus, denn die Parlamente können absolut nichts machen, wenn ihnen der ESM beispielsweise das halbe Budget für das Gesundheitswesen leert.

Dienstag, 14. Februar 2012

S T O P KRANKENHAUSPRIVATISIERUNG

Neue Richtung ruft auf, gegen die Privatisierung der städtischen Dresdner Krankenhäuser zu stimmen  Bürgerentscheid am 29. Januar 2012 geplant – hohe Wahlbeteiligung wichtig.

Auf ihrer Sitzung am 9.1.2012 hat die Bürgerbewegung Neue Richtung beschlossen, den Bürgerentscheid gegen die Privatisierung der Dresdner Krankenhäuser zu unterstützen und ruft alle wahlberechtigten Dresdner auf, am 29.1.2012 bei der Abstimmung „Nein“ zur Privatisierung zu sagen.

Die kommunalen Krankenhäuser gewährleisten auch die Behandlung nicht standardisierter, teuerer Fälle (es werden keine Patienten abgewiesen). Es findet eine Behandlung von allen Erkrankungen, welche nicht im DRG (Fallpauschalen) Katalog ausreichend abgebildet sind, statt. Kommunale Krankenhäuser halten Infrastrukturen für Notfälle und den Katastrophenschutz wie z. B. Isolierstationen oder spezielle Medikamenten- und Katastrophensets vor.

Sie gewährleisten außerdem eine umfassende, wohnortnahe, medizinische Versorgung der Bevölkerung. Es wird Nachwuchs im Pflegebereich ausgebildet. Die Ausbildung ist hierbei nicht immer kostendeckend. So etwas würde im privaten Bereich gar nicht mehr stattfinden. (KHDF hat eine eigene Berufsfachschule, das wird man bei privaten Krankenhäusern vergeblich suchen) Die umfassende Versorgung eines Akutkrankenhauses (Vorhaltung von interdisziplinären Notfallzentren, die mit einander verknüpft sind und Informationen austauschen und zusammenarbeiten) ist ein weiterer Pluspunkt für die kommunalen Krankenhäuser.  Bisher hat sich gezeigt, daß Privatisierungen von kommunalem Eigentum den Bürger hinterher immer teurer zu stehen kamen.
 Dies trifft in besonderem Maße im Bereich der Daseinsfürsorge (Krankenhäuser, Altersheime etc.) zu.  Anders als bei Parlamentswahlen, sind Bürgerentscheide nur gültig, wenn eine bestimmte Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl gegangen ist. Deshalb: gehen Sie bitte unbedingt am 29.1.2012 zur Wahl und erteilen Sie der Privatisierung der städtischen Krankenhäuser eine Absage!