Mittwoch, 6. Juni 2012

ZWEIFELHAFTE EU - MENSCHENRECHTSKONVENTIONEN

Im Artikel Artikel 2. der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) heißt es: “Das Recht auf Leben 

(1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.

 (2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:
 a) um die Vereitelung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;
 b) um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;
 c) um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.“

 ... Die Neue Richtung lehnt sowohl die Todesstrafe generell als auch den letzten Punkt (c) ab, da dieser nicht genau definiert, was ein Aufruhr, ein Aufstand und was noch eine Demonstration ist. Wir befürchten, daß dank dieser ungenauen Artikel friedliche Demonstrationen, die durch eingeschleuste Provokateure von Regierungsseite in Gewalt umschlagen, verboten oder gewaltsam bekämpft werden können. Dies wäre ein weiterer Schritt in Richtung Diktatur.
Wenn man einen „Aufruhr oder einen Aufstand“ so definiert, daß Symbole und Gebäude des Staates zerstört werden und Angestellte des Staates bzw. der Regierung verletzt oder getötet werden, dann hat die libysche Regierung von Muammar al-Ghaddafi im Frühjahr 2011 im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention versucht, den von der NATO und Katar angezettelten Aufstand zu beenden. Man sieht also, wie sehr die EMRK von der jeweiligen Interpretation abhängig ist – darum: weg mit Gummiparagraphen, die den Weg zur EU-Diktatur weisen.

Die Kosten der NATO für Deutschland

5.6.2012. Wie aus einer Reportage der österreichischen Tageszeitung „der Standard“ vom 30. Mai 2012 hervorging, hat die NATO einen Jahreshaushalt von rund 2 Mrd. Euro. Davon zahlt Deutschland 15,3% - es ist nach den USA der zweitgrößte Nettoeinzahler in den aggressiven Militärpakt – hat aber ungleich weniger zu sagen als die USA, die mit ca. 22% den größten Teil beisteuern. Die deutsche Beitragssumme beläuft sich auf 306 Mio. Euro pro Jahr. Mit dieser Summe könnte man übrigens u.a. 69.863 Hartz IV-Empfängern ein Jahr die Regelsätze auszahlen. Stattdessen versickern diese Gelder in der Verwaltung der „Nord-Atlantischen Terror-Organisation“ (NATO), denn die 2 Mrd. Jahresbudget sind nur für Verwaltung, Infrastruktur, Gebäude, Kommunikation u.ä.. Haben alle Mitgliedsstaaten brav bezahlt, wurde trotzdem noch kein einziger Schuß abgegeben von dem Geld. Die Kriege der NATO kosten extra. Allein die ISAF-Mission der NATO in Afghanistan kostet ein Vielfaches der Verwaltungskosten. Nur die USA allein bezahlten 2011 für ihren Krieg in Afghanistan 120 Mrd. Es wird höchste Zeit, daß Deutschland das Milliardengrab NATO, daß in zahlreichen Ländern wie Jugoslawien, Irak, Libyen, Somalia, Afghanistan für die Ermordung zehntausender unschuldiger Zivilisten verantwortlich ist, endlich in den Mülleimer der Geschichte befördert wird. Die Haltung der Neuen Richtung ist und bleibt: Kein Bündnis mit Kriegsverbrechern – NATO-Austritt sofort! Unsere Zukunft ist neutral!